Bundesverfassungsgericht entscheidet zuungunsten von Tobias Huch | WEBeLINE

Bundesverfassungsgericht entscheidet zuungunsten von Tobias Huch

04.12.2009

„Man hat die Branche für vogelfrei erklärt!“

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und so hat es über vier Jahre gedauert, bis das Bundesverfassungsgericht nun am 21. Oktober 2009 über die im März 2005 von Tobias Huch eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den §184c StGB entschieden und diese abgelehnt hat. Über die Entscheidung der Verfassungshüterin sowie den Schritt, nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, hat WEBeLINE mit Tobias Huch gesprochen.

Am 21. Oktober 2009 hat das Bundesverfassungsgericht zu deinen Ungunsten entschieden und deine Beschwerde gegen den Paragraphen 184c abgewiesen. Was überwiegt jetzt? Enttäuschung oder Wut?

Tobias Huch: Sowohl als auch. Als ich von der Entscheidung gehört habe, war es erst extreme Enttäuschung. Als ich die Begründung gelesen habe war es Wut, da ich erkennen musste, dass die drei Richter beim BVerfG nur eine Scheinbegründung vorgeschoben haben und durch die Blume sagen „Egal was du uns als Beweise bringst, wir wollen es nicht haben!“. Das ist einem Gericht dieses Ranges nicht würdig. Es ist beschämend!

Kannst du in wenigen Worten erklären, warum das Bundesverfassungsgericht derart entschieden hat?

Tobias Huch: Es hatte keine Lust! Mehr muss man dazu nicht sagen, da es keine sachliche Begründung durch das BVerfG gab.

"Zur Begründung seines Beschlusses führt das Gericht unter anderem aus, die Beschwerdeführer hätten nicht deutlich gemacht, weshalb sie die angegriffenen gesetzlichen Altersverifikationspflichten im Internet für ungeeignet hielten...“ - dem gegenüber stand deine mehr als 200 Seiten starke Argumentation. Öffnet nicht diese Tatsache Türen und Tore für Spekulationen?

Tobias Huch: Gerade nicht. Wie ich schon sagte: Das BVerfG hat deutlich erklärt, dass Anbieter aus der Erotikbranche kein Anrecht auf den Schutz durch die Verfassung haben. Man hat die Branche für vogelfrei erklärt!

Ohnehin hatten im Vorfeld Kritiker an deinem Vorgehen, eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg zu bringen, darauf hingewiesen, dass die Erfolgsaussichten gering seien, da eine Entscheidung zu erwarten sei, die politisch und/oder moralisch geprägt sein würde. Die Kritiker dürften sich nun bestätigt fühlen, oder nicht?

Tobias Huch:
Mich interessieren Kritiker dieser Art nicht, da es immer Leute gibt, die gegen alles was haben. Wenn man kämpft, kann man verlieren. Wenn man nicht kämpft, hat man schon verloren!

Wer dich kennt, weiß, dass du nicht aufgeben wirst. Der nächste Schritt könnte also der sein, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Planst du diesen Schritt? Wenn ja, welche Erfolgsaussichten hast du dort?

Tobias Huch: Dieser Schritt wird gerade eingeleitet und ich werde noch mal kräftig nachlegen.
Ich erwarte vom EGMR, dass er sich nicht von Dritten beeinflussen lässt. Ich bin ein Mensch und ich fordere mein Menschenrecht!

Toias,
vielen Dank für das Interview!